Hintergrund: Die anatomische Landmarke, die zur Bestimmung des korrekten Niveaus für die Lumbalpunktion verwendet wird, ist die Verbindungslinie zwischen beiden Beckenkämmen. Diese kreuzt die Wirbelsäule auf Höhe des Zwischenwirbelraums L4-L5 oder L4-Wirbels. Sie kann bei einer Gruppe von orthopädischen Patienten aufgrund von chronischen orthopädischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen, Übergewicht oder Schwierigkeiten bei der Positionierung für die Lumbalpunktion schwierig zu bestimmen sein. Das Ziel dieser Studie war es, festzustellen, ob sich die Identifizierung des Zwischenwirbelraums durch eine körperliche Untersuchung von der Beurteilung durch Ultraschall unterscheidet.
Methoden: Erwachsene Patienten, bei denen eine Operation der unteren Gliedmaßen unter Spinalblockade geplant war, wurden in diese Studie aufgenommen. Der für eine Lumbalpunktion geeignete Zwischenwirbelraum wurde durch eine körperliche Untersuchung durch einen Anästhesisten in sitzender oder seitlicher Position bestimmt. Anschließend wurde eine lumbale Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Zunächst wurde ein Schallkopf in paramedianer sagittaler Ansicht und anschließend in transversaler interlaminarer Ansicht platziert, um die Identifizierung der interlaminaren Räume zu bestätigen. Es wurde der „aufwärts zählende“ Ansatz, beginnend mit dem L5-1-Raum, angewendet.
Ergebnisse: Einhundertzweiundzwanzig Patienten (122) wurden in diese Studie eingeschlossen. Die lumbalen Zwischenwirbelräume wurden in allen Fällen per Ultraschall identifiziert. Es gab eine Übereinstimmung der Zwischenwirbelraumidentifikation (zwischen klinischer und Ultraschalluntersuchung) in 78 Fällen (64%). Die mittlere Abweichung der Ungenauigkeit war ein Zwischenwirbelraum mit keinem statistischen Unterschied zwischen der kephaladischen und kaudalen Richtung. Es gab keine statistisch signifikanten Unterschiede in Bezug auf die demographischen Daten (Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht oder BMI), die Positionierung für die Lumbalpunktion oder den für die Punktion gewählten Zwischenwirbelraum zwischen der konkordanten und der nicht-konkordanten Identifikationsgruppe. Der einzige statistisch signifikante Unterschied, der gefunden wurde, war der Unterschied in den Jahren der Erfahrung des Anästhesisten, der die klinische Beurteilung und Punktion durchführte.
Schlussfolgerungen: Die Konkordanzrate zwischen der klinischen Untersuchung und der Beurteilung der Zwischenwirbelraumidentifikation für die Lumbalpunktion beträgt 64 % bei Patienten, die sich einer Operation der unteren Extremitäten unterziehen. Es wurden keine speziellen Parameter gefunden, die einen Anästhesisten darauf aufmerksam machen könnten, dass ein Patient ein höheres Risiko für eine unzureichende Zwischenwirbelraumbestimmung hat. Spinale Ultraschalluntersuchungen können die Inzidenz von unangemessenen Lumbalpunktionen bei orthopädischen Patienten reduzieren.