Berichterstattung über Belästigung am Arbeitsplatz: Schritte, die zu befolgen sind

Im Zuge der jüngsten Schlagzeilen über mehrere hochkarätige Fälle von sexueller Belästigung und Übergriffen sind viele gezwungen, sich mit den möglichen Folgen eines Versäumnisses, einen Vorfall von (sexueller oder anderer) Belästigung am Arbeitsplatz ordnungsgemäß zu melden, auseinanderzusetzen. Verständlicherweise können der psychologische Schock und die emotional aufgeladenen Folgen, die eintreten können, nachdem man Zeuge einer Belästigung am Arbeitsplatz geworden ist oder diese erlebt hat, Mitarbeiter unsicher machen, wie sie ohne Anleitung zu diesem Thema vorgehen sollen. Zu wissen, was im Vorfeld zu tun ist, wenn Sie oder ein Kollege belästigt werden, kann enorm helfen, das inakzeptable Verhalten ordnungsgemäß und effizient zu melden.

Im Folgenden finden Sie Schritte der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC), wie Sie sich verhalten sollten, wenn ein Vorfall von Belästigung am Arbeitsplatz stattgefunden hat:

1. Wenn Sie sich wohl dabei fühlen, sagen Sie der Person, die Sie belästigt, dass sie aufhören soll.

2. Wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, den Belästiger zu konfrontieren oder das Verhalten nicht aufhört, befolgen Sie die folgenden Schritte:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Anti-Belästigungs-Richtlinie hat.
  • Wenn es eine Richtlinie gibt, befolgen Sie die Schritte in der Richtlinie.
  • Wenn es keine Richtlinie gibt, melden Sie den Vorfall einem Vorgesetzten.
  • Erinnern Sie sich daran, dass das Gesetz Sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, wenn Sie sich über Belästigung beschweren.
  • Sie haben immer die Möglichkeit, eine Diskriminierungsklage bei der EEOC einzureichen, um sich über die Belästigung zu beschweren.

Beachten Sie, dass es bestimmte Fristen für die Einreichung einer Klage bei der EEOC gibt, ebenso wie für die Einreichung einer Klage, die sich auf die Belästigung bezieht. Wenn Sie glauben, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz belästigt wurden, ist es am besten, einen Anwalt zu konsultieren, um festzustellen, welche Schutzmaßnahmen für Sie gelten und ob Sie rechtswidrig diskriminiert wurden.

Um eine kostenlose Beratung über Ihren Fall zu vereinbaren, rufen Sie (727) 786-5000 an oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.

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