Artikel 92, UCMJ. Missachtung von Befehlen oder Vorschriften
Jede Person, die diesem Kapitel zu Artikel 92 unterliegt, die-
(1) einen rechtmäßigen allgemeinen Befehl oder eine Vorschrift verletzt oder nicht befolgt;
(2) in Kenntnis eines anderen rechtmäßigen Befehls, den ein Angehöriger der Streitkräfte erlassen hat und dem er zu gehorchen verpflichtet ist, den Befehl nicht befolgt; oder
(3) bei der Erfüllung seiner Pflichten nachlässig ist, wird nach Maßgabe eines Kriegsgerichts bestraft.
Elemente des Artikels 92.
(1) Verletzung oder Nichtbefolgung eines rechtmäßigen allgemeinen Befehls oder einer Vorschrift.
(a) Dass ein bestimmter rechtmäßiger allgemeiner Befehl oder eine bestimmte rechtmäßige allgemeine Vorschrift in Kraft war;
(b) dass der Angeklagte die Pflicht hatte, sie zu befolgen; und
(c) dass der Angeklagte den Befehl oder die Vorschrift verletzt oder nicht befolgt hat.
(2) Missachtung anderer rechtmäßiger Befehle.
(a) Dass ein Mitglied der Streitkräfte einen bestimmten rechtmäßigen Befehl erteilt hat;
(b) Dass der Angeklagte Kenntnis von dem Befehl hatte;
(c) Dass der Angeklagte die Pflicht hatte, den Befehl zu befolgen; und
(d) Dass der Angeklagte den Befehl nicht befolgt hat.
(3) Vernachlässigung der Pflichten.
(a) Dass der Angeklagte bestimmte Pflichten hatte;
(b )Dass der Angeklagte die Pflichten kannte oder vernünftigerweise hätte kennen müssen; und
(c) Dass der Angeklagte (vorsätzlich) (durch Nachlässigkeit oder schuldhafte Unfähigkeit) bei der Erfüllung dieser Pflichten vernachlässigt wurde.
Für weitere Informationen zu einer Straftat nach Artikel 92, einschließlich der Höchststrafe, möglicher Verteidigungen und einer Diskussion der Stärken und Schwächen des Falles der Staatsanwaltschaft, wenden Sie sich an einen erfahrenen Militäranwalt.