Häufig gestellte Fragen
Hausfriedensbruch
Wie kann ich mein Eigentum ordnungsgemäß kennzeichnen?
Abschnitt 30.05 des texanischen Strafgesetzbuches sieht vor, dass eine Person eine Straftat begeht, wenn sie ohne wirksame Zustimmung das Grundstück eines anderen betritt oder sich dort aufhält und die Person:
- die Person wusste, dass das Betreten verboten war, oder
- eine Aufforderung erhalten hat, sich zu entfernen, dies aber nicht getan hat.
„Hinweis“ bedeutet: eine mündliche oder schriftliche Mitteilung des Eigentümers oder einer Person mit offensichtlicher Befugnis, für den Eigentümer zu handeln; oder eine Umzäunung oder eine andere Einfriedung, die offensichtlich dazu bestimmt ist, Eindringlinge auszuschließen oder das Vieh einzuschließen; oder ein Schild oder Schilder, die auf dem Grundstück angebracht sind und bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Eindringlingen auffallen, und die darauf hinweisen, dass das Betreten des Grundstücks verboten ist; oder das Anbringen von identifizierenden violetten Farbmarkierungen an Bäumen oder Pfosten auf dem Grundstück. Wenn violette Farbe verwendet wird, dann muss die violette Farbe vertikale Linien von nicht weniger als acht Zoll in der Länge und nicht weniger als einem Zoll in der Breite sein; so platziert, dass die Unterseite der Markierung nicht weniger als drei Fuß vom Boden oder mehr als fünf Fuß vom Boden entfernt ist; und an Stellen platziert, die für jede Person, die sich dem Grundstück nähert, leicht sichtbar sind und nicht mehr als: 100 Fuß voneinander entfernt auf Waldland oder 1.000 Fuß voneinander entfernt auf anderem Land als Waldland.
Außerdem gilt das sichtbare Vorhandensein einer für den menschlichen Verzehr angebauten Pflanze auf dem Grundstück, die gerade angebaut wird, gerade geerntet wird oder zum Zeitpunkt des Betretens marktfähig ist, als „Hinweis“, dass das Betreten verboten ist.