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Interpretation

Die aktuellen Richtlinien empfehlen die Messung von Thyreoglobulin (Tg) mit einem empfindlichen Immunoassay (Bestimmungsgrenze <1.0ng/mL); bei der Messung von unstimuliertem Tg sollte die Nachweisgrenze im Bereich von 0,1 bis 0,2 ng/mL liegen.

In allen Fällen sollten auch Thyreoglobulin-Autoantikörper (TgAb) im Serum gemessen werden, vorzugsweise mit einer Methode, die den Nachweis niedriger Konzentrationen von TgAb erlaubt. Wenn TgAb nachgewiesen werden, sollte der Laborbericht den Auftraggeber auf die Möglichkeit falsch-niedriger Tg-Ergebnisse hinweisen, wenn ein immunometrischer Assay verwendet wird. Wenn die scheinbare Tg-Konzentration <1,0 ng/mL beträgt, sollte die Probe mittels Massenspektrometrie gemessen werden. Dies ermöglicht einen genauen Nachweis von Tg, in Anwesenheit von TgAb, bis hinunter zu 0,2 ng/mL (Risiko einer residualen/rezidivierenden Erkrankung <1%-3%).

Proben von Patienten mit Tg-Konzentrationen >1,0 ng/mL erfordern möglicherweise keine Tg-Messung mittels Massenspektrometrie, da die aktuellen Richtlinien nahelegen, dass oberhalb dieses Schwellenwerts weitere Untersuchungen notwendig sein könnten. Allerdings ist der positive prädiktive Wert für eine residuale/rezidivierende Erkrankung bescheiden, wenn der Tg-Wert knapp über diesem Schwellenwert liegt (3%-25%) bei athyrotischen Patienten. Oberhalb von 10 ng/mL liegt das Risiko einer Rest-/Rückfallerkrankung bei mindestens 25 %, wobei viele Studien ein Risiko von 60 % bis >90 % zeigen. Bei ausgewählten Patienten kann es daher auch sinnvoll sein, TgAb-positive Proben mittels Massenspektrometrie zu testen, selbst wenn die Tg-Konzentration >1,0 ng/mL beträgt, aber nicht über dem Schwellenwert von 10 ng/mL liegt. Diese Überlegungen sind noch relevanter bei Patienten mit einem bekannten Schilddrüsenrest von einigen Gramm, die aufgrund der Rest-Tg-Sekretion immer Serum-Tg-Konzentrationen von 1,0 bis 10ng/mL haben können, unabhängig vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Rest-/Rezidivkarzinoms.

Es wurde festgestellt, dass das Vorhandensein von Anti-Tyroglobulin-Autoantikörpern (TgAb) im Serum zu einer Unterschätzung der Tg-Konzentration durch immunometrische Methoden führen kann. Wenn TgAb in Proben mit nachweisbarem Tg vorhanden sind, können die Tg-Werte in Immunoassays um bis zu 60 % unterschätzt werden. Darüber hinaus werden ca. 20 % der TgAb-haltigen Proben, die im Immunoassay negativ für Tg sind, in der Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) positiv getestet. Daher ist die Tg-Messung mittels Massenspektrometrie die bevorzugte Methode bei TgAb-positiven Patienten.

Die unten aufgeführten Entscheidungsstufen sind für die Schilddrüsenkrebsnachsorge bei athyreoten Patienten und gelten für die Messung von unstimuliertem und stimuliertem Thyreoglobulin.

Die Entscheidungswerte für Schilddrüsenkrebs-Patienten, die nicht vollständig athyrotisch sind (d.h. der Patient hat noch einen Rest an normalem Schilddrüsengewebe), wurden nicht festgelegt, sind aber wahrscheinlich etwas höher: Der Rest an normalem Schilddrüsengewebe trägt zu Serum-Tg-Konzentrationen von 0.5 bis 1,0 ng/ml pro Gramm Restgewebe, abhängig vom TSH-Spiegel.

Tg <0,1 ng/ml: Tg-Werte müssen im Zusammenhang mit TSH-Spiegeln, seriellen Tg-Messungen und Radiojod-Ablationsstatus interpretiert werden. Tg-Werte <0,1 ng/mL bei athyreoten Personen unter Suppressionstherapie weisen auf ein minimales Risiko (<1-2%) für klinisch nachweisbaren rezidivierenden papillären/follikulären Schilddrüsenkrebs hin.

Tg ≥0,1 bis 2,0 ng/mL: Tg-Werte müssen im Zusammenhang mit TSH-Werten, seriellen Tg-Messungen und dem Status der Radiojodablation interpretiert werden. Tg-Werte von 0,1 bis 2,0 ng/ml bei athyreoten Personen unter Suppressivtherapie weisen auf ein geringes Risiko für ein klinisch nachweisbares Rezidiv eines papillären/follikulären Schilddrüsenkarzinoms hin.

Tg 2,1 bis 9,9 ng/ml: Tg-Werte müssen im Zusammenhang mit TSH-Werten, seriellen Tg-Messungen und dem Status der Radiojodablation interpretiert werden. Tg-Werte von 2,1 bis 9,9 ng/ml bei athyreoten Personen unter Suppressionstherapie weisen auf ein erhöhtes Risiko für ein klinisch nachweisbares Rezidiv von papillärem/follikulärem Schilddrüsenkrebs hin.

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