EXTRAHIERT AUS NFPA 72 2013 EDITION.
29.5.1* Required Detection.
29.5.1.1* Wo andere Gesetze, Codes oder Standards für eine bestimmte Art der Belegung dies vorschreiben, müssen zugelassene Einzel- und Mehrstations-Rauchwarnmelder wie folgt installiert werden:
(1)*In allen Schlafräumen und Gästezimmern
(2)*Außerhalb jedes separaten Schlafbereichs einer Wohneinheit, innerhalb von 6,4 m (21 ft) von jeder Tür zu einem Raum, in dem sich die Wohnung befindet.(3) Auf jeder Ebene einer Wohneinheit, einschließlich Kellergeschosse
(4) Auf jeder Ebene einer Wohn- und Pflegeeinrichtung (kleine Einrichtung), einschließlich Kellergeschosse und mit Ausnahme von Kriechkellern und unausgebauten Dachböden
(5)*Im Wohnbereich (in den Wohnbereichen) einer Gästesuite
(6) Im Wohnbereich (in den Wohnbereichen) einer Wohn- und Pflegeeinrichtung (kleine Einrichtung)
29.5.1.2 Ist der in 29.5.1.1(2) angesprochene Bereich durch eine Tür von den angrenzenden Wohnbereichen getrennt, so ist im Bereich zwischen der Tür und den Schlafräumen ein Rauchwarnmelder und auf der Wohnbereichsseite der Tür ein zusätzlicher Melder gemäß 29.5.1.1 und 29.5.1.3 zu installieren.
29.5.1.3 Zusätzlich zu den Anforderungen von 29.5.1.1(1) bis (3), wenn die innere Bodenfläche für eine bestimmte Ebene einer Wohneinheit, mit Ausnahme von Garagenbereichen, größer als 93 m2 (1000 ft2) ist, müssen Rauchmelder gemäß 29.5.1.3.1 und 29.5.1.3.2 installiert werden.
29.5.1.3.1* Alle Punkte an der Decke müssen einen Rauchmelder in einem Abstand von 9,1 m (30 ft2) haben oder einen Rauchmelder pro 46 m2 (500 ft2) Bodenfläche haben. Ein Rauchmelder pro 46 m2 (500 ft2) wird berechnet, indem die gesamte Innenfläche der Bodenfläche pro Ebene durch 46 m2 (500 ft2) geteilt wird.
29.5.1.3.2 Bei Wohneinheiten mit großen Räumen oder gewölbten/kathedralenartigen Decken, die sich über mehrere Etagen erstrecken, dürfen Rauchwarnmelder, die sich in der oberen Etage befinden und den genannten Bereich schützen sollen, als Teil des Schutzschemas für die untere(n) Etage(n) berücksichtigt werden, um die Anforderungen von 29.5.1.3.1 zu erfüllen.
29.5.2.1.1* Rauch- und Wärmewarnmelder. Sofern nicht durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Normen ausgenommen, müssen Rauch- oder Wärmemelder, die als Feuerwarnfunktion verwendet werden, und wenn zwei oder mehr Melder in einer Wohneinheit, einer Reihe von Räumen oder einem ähnlichen Bereich installiert sind, so angeordnet sein, dass die Betätigung eines beliebigen Rauch- oder Wärmemelders dazu führt, dass alle Melder innerhalb dieser Orte ertönen.
Auszug aus NFPA 720 2012 EDITION
9.4 Erforderlicher Schutz.
9.4.1* Kohlenmonoxid-Alarm und -Melder. Die in dieser Norm vorgesehenen Warnfunktionen müssen durch ein- oder mehrstöckige Alarme oder durch Melder, die an eine Steuereinheit und zugehörige Ausrüstung angeschlossen sind, in Übereinstimmung mit 9.3.3 erfüllt werden.
9.4.1.1* Kohlenmonoxid-Alarmanlagen oder -Melder müssen wie folgt installiert werden:
(1) Außerhalb jedes separaten Schlafbereichs einer Wohneinheit in unmittelbarer Nähe der Schlafräume
(2) Auf jeder bewohnbaren Ebene einer Wohneinheit, einschließlich Kellern, mit Ausnahme von Dachböden und Kriechräumen
(3) An anderen Stellen, wo dies durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Normen vorgeschrieben ist
9.4.1.2* Jeder Alarm oder Melder muss an der Wand, an der Decke oder an einer anderen Stelle angebracht werden, wie in den veröffentlichten Anweisungen des Herstellers, die dem Gerät beiliegen, angegeben.
Wiedergegeben mit Genehmigung von NFPA 72®-2013, National Fire Alarm and Signaling Code, Copyright © 2012, National Fire Protection, Quincy, MA. Dieses nachgedruckte Material ist nicht die vollständige und offizielle Position der NFPA zu dem referenzierten Thema, die nur durch die Norm in ihrer Gesamtheit vertreten wird.
Wiedergegeben mit Genehmigung von NFPA 720-2012, Standard for the Installation of Carbon Monoxide (CO) Detection and Warning Equipment, Copyright© 2011, National Fire Protection Association. Dieses nachgedruckte Material ist nicht die vollständige und offizielle Position der NFPA zu dem referenzierten Thema, die nur durch die Norm in ihrer Gesamtheit vertreten wird.
NFPA 72® ist ein eingetragenes Warenzeichen der National Fire Protection Association, Quincy, MA.