JetBlue Airways ist eine Billigfluggesellschaft mit ihrer Hauptbasis am John F. Kennedy International Airport in New York City. JetBlue fliegt 60 Ziele in 21 Staaten (einschließlich Puerto Rico) und 11 Länder in der Karibik und Lateinamerika an. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung von JetBlue’s Reiserichtlinien für Schwangere, Säuglinge und Kinder.
*Dies dient nur zu Informationszwecken. Für die vollständigen und aktuellen Richtlinien besuchen Sie bitte die JetBlue-Seite „Reisen mit Kindern“.
Schwangere Mütter
Schwangere Passagiere, die innerhalb von sieben Tagen entbinden werden, dürfen nicht reisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest vor, das nicht älter als 72 Stunden vor dem Abflug ist und das besagt, dass der Arzt die Passagierin untersucht hat und sie am Tag des Fluges für flugtauglich hält und dass das voraussichtliche Datum der Entbindung nach dem Datum des letzten Fluges liegt.
Kleinkind (unter 2 Jahren)
Kleinkinder benötigen keinen eigenen Sitzplatz, informieren Sie JetBlue jedoch, dass Sie mit einem Kleinkind auf dem Schoß reisen werden.
Es ist nur ein Schoßkind pro Erwachsenem erlaubt. Wenn ein Erwachsener mit mehr als einem Kleinkind unter 2 Jahren reist, muss für jedes weitere Kleinkind ein Sitzplatz gekauft werden.
Ein Sitzplatz kann für Ihr Kleinkind gekauft werden, solange Sie die richtige Kinderrückhaltevorrichtung haben.
Bei Inlandsflügen können Kleinkinder kostenlos reisen, solange das Kleinkind während des Fluges auf dem Schoß eines anderen Passagiers sitzt.
Bei internationalen Flügen wird für Kleinkinder eine Gebühr von $11,95 erhoben, auch wenn das Kind während des Fluges auf dem Schoß eines anderen Passagiers sitzt.
Für jeden Flug, auf dem das Kind älter als 2 Jahre ist, muss ein Ticket gekauft werden.
Gepäckmenge für Kleinkinder
Ein Kleinkind auf dem Schoß darf eine Wickeltasche, einen Kinderwagen und einen Autositz mitnehmen. Kleinkinder, die kostenlos reisen, haben keinen Anspruch auf die Freigepäckmenge.
Wenn Sie einen Kindersitz aufgeben, zählt dieser nicht als eines Ihrer aufgegebenen Gepäckstücke und es wird keine Gebühr erhoben. Laufgitter und andere Kinderbetten zählen jedoch zum aufgegebenen Gepäck und müssen den Größen- und Gewichtsanforderungen entsprechen.
Kinderwagen, Autositze und Kinderrückhaltesysteme
Kinderwagen und Autositze:
Autositze für Kleinkinder und Kinderrückhaltesysteme gelten als besonderer Gegenstand des Kunden (zusammen mit Mänteln, Jacken oder Schirmen); jeder Kunde darf einen besonderen Gegenstand an Bord des Flugzeugs mitführen. Der besondere Gegenstand wird zusätzlich zu einem Handgepäckstück, das in das Gepäckfach passt, und einem persönlichen Gegenstand, der unter den Sitz vor dem Kunden passt, mitgeführt.
JetBlue führt aus Höflichkeit einen Gate-Check der folgenden Gegenstände durch: Kinderwagen, Autositze, Rollstühle, Gehhilfen, Stöcke oder Krücken. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Hilfsmittel, die ein Kunde als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportieren darf.
Kinderrückhaltesysteme:
Säuglinge und Kinder können einen Sitz mit oder ohne Kinderrückhaltesystem (CRS) belegen. Wenn das Kleinkind nicht in einem Kinderrückhaltesystem sitzt, muss es aufrecht sitzen können. Die Verwendung von Sitzerhöhungen, Gurten und Rückhaltewesten ist während der Bewegung auf der Oberfläche, beim Start oder bei der Landung nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um ein von der FAA zugelassenes Gerät.
Wenn Sie einen Sicherheitssitz aufgeben, zählt dieser nicht als eines Ihrer aufgegebenen Gepäckstücke und es wird keine Gebühr erhoben.
Kinderrückhaltesysteme für die Luftfahrt (CARES) sind ebenfalls von der FAA für die Verwendung während aller Flugphasen, einschließlich des Rollens, des Starts, der Landung und während Zeiten von Turbulenzen, zugelassen. CARES ist eine Gurt- und Schnallenvorrichtung, die direkt am Flugzeugsitzgurt befestigt wird. Es ist für Kinder ab einem Jahr und einem Gewicht zwischen 22 und 44 Pfund konzipiert.
JetBlue erlaubt die Verwendung von FAA-zugelassenen Kindersitzen, die an Standard-Passagiersitzen befestigt werden. Sicherheitssitze müssen das entsprechende Etikett des Herstellers haben.
Kinderrückhaltesysteme (CRS), die zwischen dem 1. Januar 1981 und dem 25. Februar 1985 hergestellt wurden, müssen eines der folgenden Etiketten haben: „Dieses Kinderrückhaltesystem entspricht allen anwendbaren Sicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge“ oder „Dieses Rückhaltesystem ist für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zugelassen.“
Sitze, die nach dem 26. Februar 1985 hergestellt wurden, müssen ein zusätzliches Etikett haben, auf dem steht: „
Diese Rückhalteeinrichtung ist für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zertifiziert.
Kindersitze mit Sitzerhöhung, Kinderrückhaltesysteme mit Weste und Gurt, Kinderrückhaltesysteme mit Schoßhalterung oder Sitze, die vor dem 1. Januar 1981 hergestellt wurden, sind nicht zulässig.
*Dies dient nur zu Informationszwecken. Für die vollständigen und aktuellen Richtlinien besuchen Sie bitte die JetBlue-Seite „Reisen mit Kindern“.