R-Visum für die USA als religiöser Arbeiter: Wer qualifiziert sich?

R-Visa sind eine Art von Kurzzeit-Arbeitsvisa, die für Menschen verfügbar sind, denen eine Stelle als religiöser Arbeiter in den Vereinigten Staaten angeboten wurde. (Dies ergibt sich aus dem bundesstaatlichen Immigration and Nationality Act unter I.N.A. § 101(a)(15)(R), 8 U.S.C. § 1101(a)(15)(R) und dem Code of Federal Regulations unter 8 C.F.R. § 214.2(r).)

Es gibt keine jährliche Begrenzung für die Anzahl der Personen, die R-Visa erhalten können.

Schlüsselmerkmale des R-Visums

Zu den Vor- und Nachteilen des R-Visums gehören:

  • Der religiöse Arbeitnehmer kann legal in den USA für den R-Sponsor (den Arbeitgeber, der eine Visumspetition bei der US-Einwanderungsbehörde einreicht) arbeiten. Wenn der Arbeitnehmer jedoch den Arbeitsplatz wechseln möchte, muss er oder sie ein neues Visum beantragen.
  • Nach dem ersten R-Visum, das ein Arbeitgeber beantragt (was einen Besuch vor Ort erfordert, was oft zu langen Wartezeiten führt), können R-Visa relativ schnell ausgestellt werden.
  • R-Visa werden zunächst für bis zu 30 Monate gewährt, mit Verlängerungen bis zu einer maximalen Gesamtzeit von fünf Jahren. Die Zeit, die außerhalb der USA verbracht wird, wird nicht auf die maximale Aufenthaltsdauer in den USA angerechnet (gemäß einer USCIS-Richtlinie, die im März 2012 bekannt gegeben wurde), vorausgesetzt, der R-1-Arbeitnehmer kann die Dauer der Abwesenheit nachweisen.
  • Der R-Visumsinhaber kann in die USA ein- und ausreisen. oder sich kontinuierlich aufhalten, solange der Stempel des R-Visums und der Status gültig sind.
  • Ein Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ein R-2-Visum erhalten, um den primären Visuminhaber zu begleiten, aber sie dürfen keine Beschäftigung in den USA annehmen.

Qualifikationskriterien für ein R-1 Visum

Ein R-1 Visum steht einer Person zur Verfügung, die seit mindestens zwei Jahren Mitglied einer legitimen religiösen Glaubensgemeinschaft ist und ein Jobangebot in den USA hat, um für eine Tochtergesellschaft derselben religiösen Organisation zu arbeiten.

R-1 Visa können sowohl für Mitglieder des Klerus als auch für religiöse Laienmitarbeiter ausgestellt werden. Der anfängliche Aufenthalt kann bis zu 30 Monate betragen, und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Kriterien für die Qualifizierung sind größtenteils die gleichen wie für religiöse Mitarbeiter, die eine spezielle Einwanderungs-Green-Card (legale Daueraufenthaltsgenehmigung) beantragen. Zum Beispiel wird in beiden Fällen ein Geistlicher als eine Person definiert, die von einer anerkannten religiösen Konfession autorisiert ist, religiöse Aktivitäten durchzuführen. Der Begriff umfasst nicht nur Pfarrer, Priester und Rabbiner, sondern auch angestellte buddhistische Mönche, beauftragte Offiziere der Heilsarmee, Praktiker und Krankenschwestern der Christian Science Church und ordinierte Diakone. Vom Antragsteller wird wahrscheinlich erwartet, dass er eine formale Anerkennung von der betreffenden religiösen Organisation nachweist, wie z. B. eine Lizenz, eine Ordinationsurkunde oder eine andere Qualifikation zur Durchführung religiöser Gottesdienste.

Die Unterkategorie der „anderen religiösen Mitarbeiter“ umfasst Menschen, die einen „religiösen Beruf“ oder eine „religiöse Tätigkeit“ ausüben und berechtigt sind, normale religiöse Aufgaben zu erfüllen, aber nicht als Teil des Klerus betrachtet werden. Dazu gehören alle, die eine traditionelle religiöse Funktion ausüben, wie z. B. liturgische Mitarbeiter, Religionslehrer, religiöse Berater, Kantoren, Katecheten, Mitarbeiter in religiösen Krankenhäusern oder religiösen Gesundheitseinrichtungen, Missionare, religiöse Übersetzer oder religiöse Rundfunksprecher. Sie gilt nicht für Arbeitnehmer, die in rein nicht-religiösen Funktionen tätig sind, wie z. B. Hausmeister, Wartungsarbeiter, Büroangestellte, Spendensammler oder sogar Sänger. Es deckt auch keine Freiwilligen ab.

Es gibt jedoch einen großen Unterschied zu den Qualifikationskriterien der Green Card. Es ist nicht notwendig, dass R-1-Visum-Arbeiter tatsächlich bei der religiösen Organisation (entweder im Ausland oder in den USA) angestellt waren, bevor sie das Visum erhielten. Sie müssen lediglich zwei Jahre lang Mitglied dieser Organisation gewesen sein.

In den meisten Fällen qualifizieren sich Menschen, die sich für ein R-1-Visum qualifizieren, auch für eine Green Card als spezielle Einwanderer und können es vorziehen, direkt eine Green Card zu beantragen.

Wer qualifiziert sich nicht für ein R-Visum

Das R-Visum für religiöse Arbeiter ist leider nur für Menschen gedacht, die eine Arbeit verrichten, die direkt mit den spirituellen Kernaktivitäten der Kirche oder religiösen Organisation verbunden ist. Der Job selbst muss außerdem religiöser Natur sein, wie z.B. ein Pfarrer, Chorleiter oder Mönch. Auch wenn die Organisation zum Beispiel einen Eventmanager für eine Spendenaktion oder einen Hausmeister braucht, sind solche Aufgaben meist administrativer Natur, was den Arbeiter nicht für ein R-Visum qualifizieren würde.

Das R-Visum ist auch nicht für Freiwillige verfügbar; die Person muss eine bezahlte Arbeit verrichten.

R-2-Visa: Begleitende Verwandte von R-1-Visumsinhabern

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von R-1-Visumsinhabern können R-2-Visa erhalten. Dies erlaubt ihnen, in den USA zu bleiben, aber keine Arbeit anzunehmen.

Sie interessieren sich für ein R-Visum: What’s Next?

Für Details darüber, was Sie während des Antragsverfahrens für ein R-Visum erwarten und tun müssen, siehe U.S. Immigration Made Easy, von Ilona Bray (Nolo).

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