Personen werden für Zwecke der Verkaufs- und Nutzungssteuer als Einwohner dieses Bundesstaates betrachtet, wenn sie Handlungen vornehmen, die darauf hindeuten, dass sie beabsichtigen, in diesem Bundesstaat mehr als nur vorübergehend oder vorübergehend zu leben. Eine Person kann als Einwohner dieses Staates angesehen werden, auch wenn sie in einem anderen Staat ansässig ist.
Das Finanzministerium geht davon aus, dass eine Person ein Einwohner dieses Staates ist, wenn sie eine der folgenden Handlungen vornimmt:
- Unterhält einen Wohnsitz in Washington zum persönlichen Gebrauch;
- Lebt in einem Wohnmobil oder Schiff, das nicht dauerhaft mit einem Grundstück verbunden ist, wenn die Person zuvor in diesem Staat gelebt hat und keinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Staat hat;
- Ist in diesem Staat als Wähler registriert;
- Erhält Leistungen aus einem der öffentlichen Hilfsprogramme Washingtons;
- Hat eine staatliche Berufs- oder Geschäftslizenz in diesem Staat;
- Besucht eine Schule in diesem Bundesstaat und zahlt Schulgeld als Einwohner Washingtons oder ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit einem Kind, das eine öffentliche Schule in diesem Bundesstaat besucht;
- Benutzt eine Adresse in Washington für Bundes- oder Staatssteuern;
- Besitzt einen Führerschein des Bundesstaates Washington; oder
- Benennt Washington als Wohnsitz für den Erhalt eines Jagd- oder Angelscheins, die Berechtigung, ein öffentliches Amt zu bekleiden oder für gerichtliche Maßnahmen.
Personen können die Wohnsitzvermutung widerlegen, wenn sie andere Fakten vorlegen, die zeigen, dass sie nicht beabsichtigen, sich vorübergehend oder dauerhaft in diesem Staat aufzuhalten. Ein Einwohner Washingtons, der beabsichtigt, zu einem zukünftigen Zeitpunkt umzuziehen, wird jedoch als Einwohner Washingtons betrachtet.
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